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Stationäre Pflege:

Zuverlässige und vertrauensvolle Unterstützung

Sie benötigen täglich zuverlässige Pflege zu jeder Tageszeit? Die häusliche Versorgung durch den ambulanten Dienst oder/und Angehörige reicht nicht mehr aus? Das alleine Leben in den eigenen vier Wänden ist nicht mehr möglich?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Wir gewährleisten eine ganzheitliche, einfühlsame Pflege und Betreuung, an jedem Tag, 24 Stunden lang.

  • Unterstützung und Begleitung
  • Individuelle Bedürfnisse
  • Tägliche Betreuung
  • Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit
  • Lebensqualität erfahren
  • Mensch sein
Weitere Informationen zum Heimeinzug
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Unsere Pflege- und Betreuungsangebote

  • Vollstationäre Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • Tagespflege
  • Wohngruppe für Menschen mit Demenz
  • Betreutes Wohnen
  • Mobiler Dienst

Heimentgelte ab 01.08. 2025 (in €):

Pflegegrade 1 2 3 4 5
Pflegevergütung pro Tag 77,11 107,58 124,48 142,10 150,02
Ausbildungsumlage 4,81 4,81 4,81 4,81 4,81
Entgelt für Unterkunft/ Verpflegung pro Tag 22,64/15,40 22,64/15,40 22,64/15,40 22,64/15,40 22,64/15,40
Investitionsanteil pro Tag 13,50 13,50 13,50 13,50 13,50
Heimentgelt pro Tag (Summe) 133,46 163,93 180,83 198,45 206,37
Heimentgelt (Monat zu 30,42 Tagen) 4.059,85 4.986,75 5.500,85 6.036,85 6.277,78
Leistungsbetrag der Pflegekasse im Monat (131,00) 805,00 1.319,00 1.855,00 2.096,00
- Leistungszuschlag der Pflegekasse2) 0,00 392,08 392,10 392,10 392,09
Eigenanteil des Bewohners 1) 4.059,85 3.789,67 3.789,75 3.789,75 3.789,69

1) Der Zuschuss der Pflegekasse i.H.v. 15% ist bereits berücksichtigt.
Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2-5 ist mit den Kostenträgern ein EEE in Höhe von derzeit 51,54 EUR pro Tag vereinbart. Die in Rechnung gestellten monatlichen EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen können aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Cent-Bereich) vom EEE für 30,42 Tage abweichen.
Die zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungskosten gemäß §43b SGB XI beträgt monatlich 240,32 € (Diese Leistung wird von der Pflegekasse übernommen).

2) Abzüglich Leistungszuschlag der Pflegekasse
15 % bei einer Verweildauer von bis zu 12 Monaten. Hierzu bitte individuellen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI beachten (Höhe abhängig von der bisherigen Verweildauer in der vollstationären Pflege).