Der Bewohnerbeirat

Durch das Heimgesetz wird älteren Menschen sowie pflegebedürftigen Mitbürgern und Mitbürgerinnen, die in einem Heim leben, ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs garantiert. Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium für die Bewohner im Heim.

Mitwirkung in folgenden Bereichen:

Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Das Mitwirkungsrecht betrifft aber auch Maßnahmen, die der Sicherung der Qualität der Leistungen des Heimträgers dienen, sowie die Vereinbarungen, die der Heimträger mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern über die einzelnen Leistungen des Heims, deren Qualität und Preis.

Der Heimbeirat wird alle 2 Jahre von den Bewohnern des Heimes gewählt. Alle 6 Wochen sind Heimbeiratssitzungen mit der Geschäftsführung, wo alle anstehenden Besprechungspunkte abgesprochen und geklärt werden.

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Unser Bewohnerbeirat

Vordere Reihe von links nach rechts: Frau Staruszkiewicz, Herr Müller, Frau Straub
Hintere Reihe von links nach rechts: Frau Dieckmann, Frau Albrecht