Unser ambulanter Pflegedienst
Die Zahl der Menschen, die im Alter auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, wird in den nächsten Jahren immer mehr ansteigen. Durch gezielte Pflegemaßnahmen und Hilfen im Alltag, die auf die individuellen Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt sind, soll ein selbstständiges Wohnen in der vertrauten Umgebung möglichst lang erhalten werden.
Deshalb bietet der Ambulante Pflegedienst des Katharinenstifts die Pflege und Unterstützung zu Hause durch kompetente Pflegefachkräfte mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen an.
Bei der Einsatzplanung unserer Fachkräfte berücksichtigen wir weitgehend die gewohnten Zeiten sowie die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten unserer Kunden. Unsere Leistungen erbringen wir nicht nur unter der Woche, sondern auch an Sonntagen und Feiertagen.
Unsere Pflegeangebote
- Grundpflegerische Versorgung (z. B. Duschen/Baden, Unterstützung bei der Körperpflege)
- Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung (z. B. Medikamenten- und Insulingabe, Anlegen von Verbänden usw.)
- Alle Pflegeleistungen erbringen wir in engem Kontakt mit dem behandelnden Hausarzt
Unsere hauswirtschaftlichen Angebote
- Erledigung der Einkäufe
- Wäsche waschen, Putzen, Bügeln
Unsere Betreuungs-leistungen (nach §45 b)
- Spazieren gehen
- Gespräche führen
- Begleitung zum Friedhof
- Begleitung zum Arzt oder einkaufen
- Sonstige Unternehmungen
Unsere Beratungsangebote
- Möglichkeit der Beratung nach § 37.3 SGB XI durch unsere Pflegefachkräfte. §37.3 SGB XI schreibt dieses Beratungsgespräch vor. Die Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen:
- Zwei Beratungseinsätze jährlich sind bei Pflegegrad 1 möglich
- Mindestens einmal im Halbjahr ist eine Beratung bei den Pflegegraden 2 oder 3 vorgeschrieben
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 muss das Begutachtungsgespräch alle drei Monate erfolgen
Weitere spezielle Angebote im Katharinenstift
- Die Tagespflege nimmt Gäste von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr auf. Bei Bedarf auch an einzelnen Tagen.
- Möglichkeit der Anmietung eines 1 Zimmer Appartements im betreuten Wohnen
- Auf Wunsch oder bei Bedarf kann ein Kurzzeitpflegeplatz im Pflegeheim angeboten werden.
- Bevorzugte, gegebenenfalls kurzfristige, Aufnahme ins Pflegeheim oder in die Wohngruppen für Menschen mit Demenz, sofern dies die gesundheitliche Situation erfordert.
Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse
Liegt eine Einstufung in einen Pflegegrad 2- 5 vor, werden die Kosten für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen und die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfe bei der Haushaltsführung als Sachleistung übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
- 761 Euro bei Pflegegrad 2
- 1432 Euro bei Pflegegrad 3
- 1778 Euro bei Pflegegrad 4
- 2200 Euro bei Pflegegrad 5
Wird zusätzlich zur Nutzung des Ambulanten Pflegedienstes die Tagespflege besucht, so erhöht sich der Leistungsbetrag der Pflegekasse nochmals um 100% der oben genannten Beträge.
Stand: 01/2024
Kontaktaufnahme
Katharinenstift Heilbronn gGmbH
Ambulanter Pflegedienst
Ansprechpartner: Frau Ilona Reichle, Frau Alexandra Denz
Arndtstraße 12 • 74074 Heilbronn
Telefon 07131 2715 104 oder Telefon
07131 2715 0 • Fax 07131 2715 109