Betreuungskräfte

Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz, das 2008 in Kraft getreten ist, wurde erweitert durch das Pflegestärkungsgesetz, welches seit dem 01. Januar 2015 gilt. Bestandteil davon ist, dass die Betreuung durch zusätzliche Betreuungskräfte nun allen Bewohnern offen steht – nicht wie vorher nur dem anspruchsberechtigten Personenkreis. Somit konnten weitere Betreuungskräfte für ein abwechslungsreiches und bewohnerorientiertes Betreuungsangebot angestellt werden.

Durch die Betreuungskräfte erhält der Bewohner zusätzliche geistige, körperliche und seelische Anregungen. Dadurch soll die Betreuung, über die notwendige Versorgung hinaus, intensiviert, die Lebensqualität verbessert und eine größere Teilhabe am aktiven Leben im Katharinenstift ermöglicht werden.

Die zusätzlichen Betreuungsangebote, die das monatliche Beschäftigungsprogramm des Katharinenstifts erweitern, werden meistens in der Gruppe auf den jeweiligen Ebenen durchgeführt. Sie reichen von Brett- und Kartenspielen über das gemeinsame Singen, Musizieren und Basteln bis hin zu Spaziergängen, Ausflügen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Backen oder Kochen. Es werden aber auch Einzelaktivierungen angeboten, die sich immer am Befinden des Bewohners, seiner Tagesform, seinen individuellen Fähigkeiten und seiner persönlichen Biographie orientieren. Eine Handmassage gehört ebenso zum Angebot wie Buchstaben- oder Zahlenrätsel, Gespräche, Zeit zum Zuhören und einfach nur „Da-Sein“.

Den Betreuungskräften des Katharinenstifts liegt die Wertschätzung jedes einzelnen Bewohners am Herzen. Damit das Alter nicht nur Kostenfaktor, und damit Pflege nicht nur Versorgung alter Menschen ist, sondern auch Fürsorge, Empathie und Wertschätzung.