Betreuungsassistenten

Betreuungskräfte

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Dadurch konnte das Katharinenstift – nach § 87b SGB XI – zusätzliches Personal für die Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Heimbewohner anstellen. Zur Zeit arbeiten acht sogenannte Betreuungskräfte auf den vier Bereichsebenen des Katharinenstifts.

Wenn ein Bewohner zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört, erhält er durch die Betreuungskräfte zusätzliche geistige, körperliche und seelische Anregungen. Dadurch soll die Betreuung, über die notwendige Versorgung hinaus, intensiviert, die Lebensqualität verbessert und eine größere Teilhabe am aktiven Leben im Katharinenstift ermöglicht werden.

Die zusätzlichen Betreuungsangebote, die das monatliche Beschäftigungsprogramm des Katharinenstifts erweitern, werden meistens in der Gruppe auf den jeweiligen Ebenen durchgeführt. Sie reichen von Brett- und Kartenspielen über das gemeinsame Singen, Musizieren und Basteln bis hin zu Spaziergängen, Ausflügen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Backen oder Kochen. Es werden aber auch Einzelaktivierungen angeboten, die sich immer am Befinden des Bewohners, seiner Tagesform, seinen individuellen Fähigkeiten und seiner persönlichen Biographie orientieren. Eine Handmassage gehört ebenso zum Angebot wie Buchstaben- oder Zahlenrätsel, Gespräche, Zeit zum Zuhören und einfach nur „Da-Sein“.

Den Betreuungskräften des Katharinenstifts liegt die Wertschätzung jedes einzelnen Bewohners am Herzen. Damit das Alter nicht nur Kostenfaktor, und damit Pflege nicht nur Versorgung alter Menschen ist, sondern auch Fürsorge, Empathie und Wertschätzung.