Betreutes Wohnen
Dienstleistungsangebot
Neben der Bereitstellung eines Wohnappartements bietet das Katharinenstift auch eine Grundversorgung an. Hierzu zählen:
- Bereitstellung der technischen Grundversorgung, z. B. Sicherstellung der Haustechnik, Kehrwoche, Schneeräumen, Gartenpflege, Gebäudereinigung;
- Bereitstellung und Vermittlung von Gemeinschaftsräumen und -angeboten, Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen mit den übrigen Heimbewohnern
- Betrieb eines 24-Stunden-Notdienstes und einer entsprechenden Notrufanlage
- Bereitstellung und Vermittlung von abrufbaren zusätzlichen Dienstleistungen (= Zusatzleistungen)
Die haustechnischen Anlagen werden regelmäßig gewartet. Zahlreiche Gemeinschaftsräume stehen zur Verfügung und können, mit Ausnahme der Waschmaschine, ohne Aufpreis mitbenutzt werden. Die Notrufanlage ist jederzeit funktionsfähig. Da der Pflegebereich an das Betreute Wohnen angrenzt und die Nachtwachen auch für die Versorgung von Pflegebedürftigen in den Nachtstunden bereitstehen, ist gewährleistet, dass die Bewohner in kürzester Zeit aufgesucht werden.
Wahlleistungen
Zusätzlich zur Grundversorgung können die Bewohner, soweit sie es wünschen, folgende Wahlleistungen (Zusatzversorgung) abrufen:
Hauswirtschaftliche Dienste
- Wohnungsreinigung
- Wäscheversorgung
- Mittagstisch im Speisesaal
- Mahlzeitenservice in der Wohnung
- Einkaufshilfen
Pflegerische Dienste (Grund- und Behandlungspflege)
Leistungen der Grund- und Behandlungspflege können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit den Kranken- oder Pflegekassen abgerechnet werden. Sollte das Katharinenstift die gewünschten Leistungen nicht selbst erbringen können oder dürfen, vermittelt die Pflegedienstleitung auf Wunsch ambulante Dienste.
Sonstige Wahlleistungen
- Zusätzliche Hausmeisterdienste, z. B. Hilfe beim Ein- und Auszug, Anschluss von Elektrogeräten, kleine Renovierungsarbeiten
- Versorgung mit Speisen und Getränken bei Familienfeiern in den Räumlichkeiten des Hauses („Partyservice“)
- Fahr- und Begleitdienste. Bei Bedarf können Fahrdienste gegen Entgelt angeboten bzw. vermittelt werden, um die Innenstadt zu erreichen
- Private Feiern können gegen ein geringes Entgelt in Gemeinschaftsräumen durchgeführt werden
- Soweit erwünscht, kann die Heimverwaltung den Bewohner bei seinen Bank- und Postgeschäften unterstützen
Kooperation
Wenn das Katharinenstift die gewünschten Dienstleistungen nicht selbst erbringen kann bzw. der Bewohner einen anderen Leistungserbringer wünscht, ist die Einrichtung verpflichtet und berechtigt, andere Dienstleistungsanbieter zu vermitteln oder diese ganz oder teilweise mit der Durchführung von
Leistungen zu beauftragen.
Weitere externe Serviceleistungen wie z. B. Frisieren, Fußpflege und Krankengymnastik werden regelmäßig im Katharinenstift angeboten und auf Wunsch vermittelt.
Dienstleistungsentgelte
Falls sich ein Bewohner für das Betreute Wohnen entscheidet, schließt er mit dem Katharinenstift einen Mietvertrag und einen Betreuungsvertrag ab. Die monatliche Nettomiete wird nach m² berechnet und entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neben der Nettomiete werden für die Nebenkosten monatliche Pauschalen erhoben, da die für eine Verbrauchsabrechnung notwendigen Zähler aus technischen Gründen nicht installiert werden konnten (die Altenheime sind von der Heizkostenverordnung befreit). Nebenkosten sind z. B. Kosten für Heizung, Wasser/Entwässerung, Strom, öffentliche Abgaben und Lasten, Entsorgung, Gartenpflege, Versicherungen und Kabelanschluss. Des Weiteren ist vom Bewohner eine monatliche Pauschale für seine Grundversorgung zu entrichten.
