Seitentext Ambulante Pflege

Leistungs- und Preisübersicht



 

Transfer / Ankleiden / Auskleiden
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


8,73 €
5,98 €

 

Große Toilette
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


24,18 €
16,58 €

 

Kleine Toilette
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


16,14 €
11,09 €

 

Hilfe bei Ausscheidungen
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


10,73 €
7,36 €

 

Spezielles Lagern
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


5,37 €
3,67 €

 

Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


18,83 €
12,90 €

 

Verabreichen von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe
Fachkraft



16,52 €

 

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Fachkraft
Ergänzende Hilfe



8,05 €
5,54 €

 

Zubereiten einer einfachen Mahlzeit
Fachkraft
Ergänzende Hilfe


11,84 €
9,22 €

 

Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch
Fachkraft
Ergänzende Hilfe



2,57 €
2,57 €

 

Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit
Fachkraft
Sonstige Kräfte


23,69 €
18,46 €

 

Einkauf/Besorgung
Fachkraft
Sonstige Kräfte


7,10 €
5,54 €

 

Waschen, Bügeln, Putzen
Fachkraft
Sonstige Kräfte


7,10 €
5,54 €

 

Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
Fachkraft
Sonstige Kräfte


4,72 €
3,67 €

 

Beheizen
Fachkraft
Sonstige Kräfte


7,10 €
5,54 €

 

Sonn- und Feiertagszuschlag
Pro Hausbesuch


2,26 €

 

Nachtzuschlag
Pro Hausbesuch zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr


2,19 €

 

Wegpauschale
Pro Besuch


3,47 €


  • Gesetzliche Ausbildungsumlage
    pro Besuch zur Zeit 0,45 €

Die Entscheidung über den Einsatz einer Fachkraft oder ergänzenden Hilfe wird grundsätzlich von der Katharinenstift Heilbronn gGmbH getroffen.

Die Leistungen

  • Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Einkauf/Besorgung
  • Waschen, Bügeln, Putzen

werden je angefangene 1/4 Stunde abgerechnet.

Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse

bei Beauftragung eines Pflegedienstes:

Pflegestufe

Leistung Pflegekasse

Stufe 1

450 €

Stufe 2

1.100 €

Stufe 3

1.550 €

Wird zusätzlich zur Nutzung des Ambulanten Pflegedienstes die Tagespflege besucht, so erhöht sich der Leistungsbetrag der Pflegekasse nochmals um 50% der oben genannten Beträge, also um 225 € (Stufe 1), 550 € (Stufe 2), 775 € (Stufe 3).

Stand: 04/2013